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Zitat von Corto im Beitrag #5372
Das entspricht ja schon dem berüchtigten polnischen Standard...
Aber ich halte mal das dagegen: Frankreich will Schwangerschaftsabbruch bis zum 9. Monat legalisieren:
https://www.lefigaro.fr/vox/societe/auto...gereux-20210215
Das Parlament hat die Vorlage in einer Nacht- und Nebelsitzung flott durchgewinkt, nur der olle Senat bockt noch...
Debatten der heutigen Zeit kennzeichnen sich zunehmend dadurch, dass einem extremen Standpunkt einfach mal das andere Extrem gegenübergestellt wird, als ginge es darum.
Da fällt nicht nur die Argumentlosigkeit eines "no comment" auf, sondern gleich die Vollweigerung, überhaupt eine Debatte zu führen.
Da muss sich dann niemand mehr wundern über irgendwas.
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Zitat von Landegaard im Beitrag #5376Nein, nicht Argumentationslosigkeit, sondern einfach Unlust, etwas Bestimmtes zu kommentieren. Man muss doch nicht alles kommentieren, oder?
Da fällt nicht nur die Argumentlosigkeit eines "no comment" auf,
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Ich neige weder zum einen noch zum anderen Extrem. Ich halte die deutsche Quotenregelung mit Beratungspflicht international für den ausbalanciertesten Rechtsrahmen.
Aber natürlich wird von beiden Seiten massiv an einer Massstabsverschiebung gearbeitet. Die beiden Extrembeispiele zeigen dabei nur die Spannweite auf, um die es geht.
Leto_II. und Hans Bergman
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Zitat von Corto im Beitrag #5378
Ich neige weder zum einen noch zum anderen Extrem. Ich halte die deutsche Quotenregelung mit Beratungspflicht international für den ausbalanciertesten Rechtsrahmen.
Aber natürlich wird von beiden Seiten massiv an einer Massstabsverschiebung gearbeitet. Die beiden Extrembeispiele zeigen dabei nur die Spannweite auf, um die es geht.
Ich bin durchaus auch für Kompromisse, aber dennoch möchte ich das Thema nicht diskutieren.
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Es ist verdammt schwierig, aber wir sollen ehrlich sein.
Pragmatisch müssen wir akzeptieren, dass Mord in bestimmten Lebenslagen und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden kann.
Das gilt sowohl für die Todesstrafe als auch für Abtreibung.,
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Zitat von nahal im Beitrag #5380
Es ist verdammt schwierig, aber wir sollen ehrlich sein.
Pragmatisch müssen wir akzeptieren, dass Mord in bestimmten Lebenslagen und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden kann.
Das gilt sowohl für die Todesstrafe als auch für Abtreibung.,
Eine Spätabtreibung in Relation zur Materialschlacht bei Frühchen ist pervers.
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Zitat von Maga-neu im Beitrag #5377Zitat von Landegaard im Beitrag #5376Nein, nicht Argumentationslosigkeit, sondern einfach Unlust, etwas Bestimmtes zu kommentieren. Man muss doch nicht alles kommentieren, oder?
Da fällt nicht nur die Argumentlosigkeit eines "no comment" auf,
Hey, ist Deine Entscheidung. Wie das bei mir ankommt, ist allerdings meine.
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Zitat von Maga-neu im Beitrag #5379Zitat von Corto im Beitrag #5378
Ich neige weder zum einen noch zum anderen Extrem. Ich halte die deutsche Quotenregelung mit Beratungspflicht international für den ausbalanciertesten Rechtsrahmen.
Aber natürlich wird von beiden Seiten massiv an einer Massstabsverschiebung gearbeitet. Die beiden Extrembeispiele zeigen dabei nur die Spannweite auf, um die es geht.
Ich bin durchaus auch für Kompromisse, aber dennoch möchte ich das Thema nicht diskutieren.
Wie kommt man denn so ohne Diskussionen zu Kompromissen?
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Zitat von nahal im Beitrag #5380
Es ist verdammt schwierig, aber wir sollen ehrlich sein.
Pragmatisch müssen wir akzeptieren, dass Mord in bestimmten Lebenslagen und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden kann.
Das gilt sowohl für die Todesstrafe als auch für Abtreibung.,
Ich bin nicht bereit, auf dieses Brett zu steigen und Todesstrafe für das gleiche wie eine Abtreibung zu halten. Netter Versuch, nahal. ;)
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#5386
von Hans Bergman • | 23.327 Beiträge
RE: Aktuelle Mitteilung
in Forum Interna 11.03.2021 06:21von Hans Bergman • | 23.327 Beiträge
Zitat von nahal im Beitrag #5380
Es ist verdammt schwierig, aber wir sollen ehrlich sein.
Pragmatisch müssen wir akzeptieren, dass Mord in bestimmten Lebenslagen und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden kann.
Das gilt sowohl für die Todesstrafe als auch für Abtreibung.,
Daher wird auch nicht alles pauschal als Mord bezeichnet.
Das Abschalten von lebenserhaltenden Geräten an einem menschlichen Organismus ohne Bewusstsein würde ich am ehesten mit einer Schwangerschaftsunterbrechung vergleichen.
Auch dafür gibt es ausbalancierte Regelungen,ebenso wie bei der Schwangerschaftsunterbrechung (s. Corto).
zuletzt bearbeitet 11.03.2021 06:32 |
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Zitat von Landegaard im Beitrag #5385Zitat von nahal im Beitrag #5380
Es ist verdammt schwierig, aber wir sollen ehrlich sein.
Pragmatisch müssen wir akzeptieren, dass Mord in bestimmten Lebenslagen und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden kann.
Das gilt sowohl für die Todesstrafe als auch für Abtreibung.,
Ich bin nicht bereit, auf dieses Brett zu steigen und Todesstrafe für das gleiche wie eine Abtreibung zu halten. Netter Versuch, nahal. ;)
Ihr Recht.
Beides ist aber gesetzlich sanktioniertes Leben nehmen.
Wenn man das Eine unter keinen Bedingungen für akzeptabel hält, das Andere aber doch, ist eine Inkosequenz nicht zu verneinen.
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Zitat von Landegaard im Beitrag #5384Zitat von Maga-neu im Beitrag #5379Zitat von Corto im Beitrag #5378
Ich neige weder zum einen noch zum anderen Extrem. Ich halte die deutsche Quotenregelung mit Beratungspflicht international für den ausbalanciertesten Rechtsrahmen.
Aber natürlich wird von beiden Seiten massiv an einer Massstabsverschiebung gearbeitet. Die beiden Extrembeispiele zeigen dabei nur die Spannweite auf, um die es geht.
Ich bin durchaus auch für Kompromisse, aber dennoch möchte ich das Thema nicht diskutieren.
Wie kommt man denn so ohne Diskussionen zu Kompromissen?
Eigentlich ist jedes Leben schützenswert: Ich wäre aber bereit, Ausnahmen bei der Strafverfolgung von Abtreibung zu machen, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, wenn es sich um Inzest oder eine Vergewaltigung handelt und die Abtreibung bis zum dritten Monat vorgenommen wird.
Ich bin im Prinzip gegen die Todesstrafe, halte aber auch hier einige Möglichkeiten offen - etwa im Fall von Serienmord, von Genozid (aber hier müsste eine sehr klare Definition von Genozid vorliegen; was im Kosovo geschah, war kein Genozid), von Menschheitsverbrechen (auch hier eine enge Definition) sowie im Kriegsfall von Landes- und Hochverrat.
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Zitat von Maga-neu im Beitrag #5388Zitat von Landegaard im Beitrag #5384Zitat von Maga-neu im Beitrag #5379Zitat von Corto im Beitrag #5378
Ich neige weder zum einen noch zum anderen Extrem. Ich halte die deutsche Quotenregelung mit Beratungspflicht international für den ausbalanciertesten Rechtsrahmen.
Aber natürlich wird von beiden Seiten massiv an einer Massstabsverschiebung gearbeitet. Die beiden Extrembeispiele zeigen dabei nur die Spannweite auf, um die es geht.
Ich bin durchaus auch für Kompromisse, aber dennoch möchte ich das Thema nicht diskutieren.
Wie kommt man denn so ohne Diskussionen zu Kompromissen?
Eigentlich ist jedes Leben schützenswert: Ich wäre aber bereit, Ausnahmen bei der Strafverfolgung von Abtreibung zu machen, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, wenn es sich um Inzest oder eine Vergewaltigung handelt und die Abtreibung bis zum dritten Monat vorgenommen wird.
Ich bin im Prinzip gegen die Todesstrafe, halte aber auch hier einige Möglichkeiten offen - etwa im Fall von Serienmord, von Genozid (aber hier müsste eine sehr klare Definition von Genozid vorliegen; was im Kosovo geschah, war kein Genozid), von Menschheitsverbrechen (auch hier eine enge Definition) sowie im Kriegsfall von Landes- und Hochverrat.
Jeder kann seine "Voraussetzungen" für erlaubtes Töten haben.
Mir geht es um das Prinzip:
Man ist absolut dafür oder dagegen.
A bissle hier, a bissle dort ist logisch inkonsequent.
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Mord bleibt Mord.
Der Unterschied ist nur der Täter.
Der eine darf, der andere nicht.
Menschen erster Klasse dürfen morden, Menschen dritter Klasse dürfen das nicht.
zuletzt bearbeitet 11.03.2021 12:49 |
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#5392
von Hans Bergman • | 23.327 Beiträge
RE: Aktuelle Mitteilung
in Forum Interna 11.03.2021 13:19von Hans Bergman • | 23.327 Beiträge
Zitat von Marlies im Beitrag #5390
Mord bleibt Mord.
Der Unterschied ist nur der Täter.
Der eine darf, der andere nicht.
Menschen erster Klasse dürfen morden, Menschen dritter Klasse dürfen das nicht.
Entscheidend sei, dass [bei Mord] der Täter mit seiner Tat selbst gegen ein Minimum sittlicher Anforderungen verstoße.
Das ist bei einer legalen Schwangerschaftsunterbrechung nicht der Fall, da es sich um eine gesetzlich zugelassene Vorgehensweise handelt.
Ihr Einwurf ist daher unrichtig.
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Zitat von nahal im Beitrag #5389Ich würde Abtreibung nicht "erlauben", sondern einfach in bestimmten Fällen auf eine Strafverfolgung verzichten. @ Leto: Ich denke, so ist das auch gesetzlich geregelt?Zitat von Maga-neu im Beitrag #5388Zitat von Landegaard im Beitrag #5384Zitat von Maga-neu im Beitrag #5379Zitat von Corto im Beitrag #5378
Ich neige weder zum einen noch zum anderen Extrem. Ich halte die deutsche Quotenregelung mit Beratungspflicht international für den ausbalanciertesten Rechtsrahmen.
Aber natürlich wird von beiden Seiten massiv an einer Massstabsverschiebung gearbeitet. Die beiden Extrembeispiele zeigen dabei nur die Spannweite auf, um die es geht.
Ich bin durchaus auch für Kompromisse, aber dennoch möchte ich das Thema nicht diskutieren.
Wie kommt man denn so ohne Diskussionen zu Kompromissen?
Eigentlich ist jedes Leben schützenswert: Ich wäre aber bereit, Ausnahmen bei der Strafverfolgung von Abtreibung zu machen, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, wenn es sich um Inzest oder eine Vergewaltigung handelt und die Abtreibung bis zum dritten Monat vorgenommen wird.
Ich bin im Prinzip gegen die Todesstrafe, halte aber auch hier einige Möglichkeiten offen - etwa im Fall von Serienmord, von Genozid (aber hier müsste eine sehr klare Definition von Genozid vorliegen; was im Kosovo geschah, war kein Genozid), von Menschheitsverbrechen (auch hier eine enge Definition) sowie im Kriegsfall von Landes- und Hochverrat.
Jeder kann seine "Voraussetzungen" für erlaubtes Töten haben.
Mir geht es um das Prinzip:
Man ist absolut dafür oder dagegen.
A bissle hier, a bissle dort ist logisch inkonsequent.
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Zitat von Marlies im Beitrag #5390
Mord bleibt Mord.
Der Unterschied ist nur der Täter.
Der eine darf, der andere nicht.
Menschen erster Klasse dürfen morden, Menschen dritter Klasse dürfen das nicht.
Tötung als Notwehr ist erlaubt.
Eine Frau, die in Lebensgefahr wegen der Schwangerschaft ist, kann die selben Notwehrgründe anbringen.
BTW,
Luthers Lüge, Mord und Tötung sei das Gleiche, ist entlarvt.
zuletzt bearbeitet 11.03.2021 13:53 |
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Zitat von Maga-neu im Beitrag #5394Zitat von nahal im Beitrag #5389Ich würde Abtreibung nicht "erlauben", sondern einfach in bestimmten Fällen auf eine Strafverfolgung verzichten. @ Leto: Ich denke, so ist das auch gesetzlich geregelt?Zitat von Maga-neu im Beitrag #5388Zitat von Landegaard im Beitrag #5384Zitat von Maga-neu im Beitrag #5379Zitat von Corto im Beitrag #5378
Ich neige weder zum einen noch zum anderen Extrem. Ich halte die deutsche Quotenregelung mit Beratungspflicht international für den ausbalanciertesten Rechtsrahmen.
Aber natürlich wird von beiden Seiten massiv an einer Massstabsverschiebung gearbeitet. Die beiden Extrembeispiele zeigen dabei nur die Spannweite auf, um die es geht.
Ich bin durchaus auch für Kompromisse, aber dennoch möchte ich das Thema nicht diskutieren.
Wie kommt man denn so ohne Diskussionen zu Kompromissen?
Eigentlich ist jedes Leben schützenswert: Ich wäre aber bereit, Ausnahmen bei der Strafverfolgung von Abtreibung zu machen, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, wenn es sich um Inzest oder eine Vergewaltigung handelt und die Abtreibung bis zum dritten Monat vorgenommen wird.
Ich bin im Prinzip gegen die Todesstrafe, halte aber auch hier einige Möglichkeiten offen - etwa im Fall von Serienmord, von Genozid (aber hier müsste eine sehr klare Definition von Genozid vorliegen; was im Kosovo geschah, war kein Genozid), von Menschheitsverbrechen (auch hier eine enge Definition) sowie im Kriegsfall von Landes- und Hochverrat.
Jeder kann seine "Voraussetzungen" für erlaubtes Töten haben.
Mir geht es um das Prinzip:
Man ist absolut dafür oder dagegen.
A bissle hier, a bissle dort ist logisch inkonsequent.
Was nicht verboten, bzw bestrafbar ist, ist erlaubt.
Die Semantik-Akrobatik ist nur ein weiteres Zeichen, dass man pragmatisch einer inkonsequenten Hlatung bewußt ist.
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Zitat von Maga-neu im Beitrag #5394Zitat von nahal im Beitrag #5389Ich würde Abtreibung nicht "erlauben", sondern einfach in bestimmten Fällen auf eine Strafverfolgung verzichten. @ Leto: Ich denke, so ist das auch gesetzlich geregelt?Zitat von Maga-neu im Beitrag #5388Zitat von Landegaard im Beitrag #5384Zitat von Maga-neu im Beitrag #5379Zitat von Corto im Beitrag #5378
Ich neige weder zum einen noch zum anderen Extrem. Ich halte die deutsche Quotenregelung mit Beratungspflicht international für den ausbalanciertesten Rechtsrahmen.
Aber natürlich wird von beiden Seiten massiv an einer Massstabsverschiebung gearbeitet. Die beiden Extrembeispiele zeigen dabei nur die Spannweite auf, um die es geht.
Ich bin durchaus auch für Kompromisse, aber dennoch möchte ich das Thema nicht diskutieren.
Wie kommt man denn so ohne Diskussionen zu Kompromissen?
Eigentlich ist jedes Leben schützenswert: Ich wäre aber bereit, Ausnahmen bei der Strafverfolgung von Abtreibung zu machen, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, wenn es sich um Inzest oder eine Vergewaltigung handelt und die Abtreibung bis zum dritten Monat vorgenommen wird.
Ich bin im Prinzip gegen die Todesstrafe, halte aber auch hier einige Möglichkeiten offen - etwa im Fall von Serienmord, von Genozid (aber hier müsste eine sehr klare Definition von Genozid vorliegen; was im Kosovo geschah, war kein Genozid), von Menschheitsverbrechen (auch hier eine enge Definition) sowie im Kriegsfall von Landes- und Hochverrat.
Jeder kann seine "Voraussetzungen" für erlaubtes Töten haben.
Mir geht es um das Prinzip:
Man ist absolut dafür oder dagegen.
A bissle hier, a bissle dort ist logisch inkonsequent.
Ja, so ist das geregelt.
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Zitat von nahal im Beitrag #5395Zitat von Marlies im Beitrag #5390
Mord bleibt Mord.
Der Unterschied ist nur der Täter.
Der eine darf, der andere nicht.
Menschen erster Klasse dürfen morden, Menschen dritter Klasse dürfen das nicht.
Tötung als Notwehr ist erlaubt.
Eine Frau, die in Lebensgefahr wegen der Schwangerschaft ist, kann die selben Notwehrgründe anbringen.
BTW,
Luthers Lüge, Mord und Tötung sei das Gleiche, ist entlarvt.
Diese Art Notwehr-Abtreibung geht auch noch deutschem Recht. Die Fristenregelung bezieht sich auf medizinisch nicht notwendige Abtreibungen.
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Zitat von nahal im Beitrag #5395Zitat von Marlies im Beitrag #5390
Mord bleibt Mord.
Der Unterschied ist nur der Täter.
Der eine darf, der andere nicht.
Menschen erster Klasse dürfen morden, Menschen dritter Klasse dürfen das nicht.
Tötung als Notwehr ist erlaubt.
Eine Frau, die in Lebensgefahr wegen der Schwangerschaft ist, kann die selben Notwehrgründe anbringen.
.
Wie viel Prozent der Abtreibungen hierzulande werden deshalb durchgeführt,
weil die Mutter in Lebensgefahr ist oder vergewaltigt wurde?
0,0001% oder 0,0002%
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Zitat von Marlies im Beitrag #5399Zitat von nahal im Beitrag #5395Zitat von Marlies im Beitrag #5390
Mord bleibt Mord.
Der Unterschied ist nur der Täter.
Der eine darf, der andere nicht.
Menschen erster Klasse dürfen morden, Menschen dritter Klasse dürfen das nicht.
Tötung als Notwehr ist erlaubt.
Eine Frau, die in Lebensgefahr wegen der Schwangerschaft ist, kann die selben Notwehrgründe anbringen.
.
Wie viel Prozent der Abtreibungen hierzulande werden deshalb durchgeführt,
weil die Mutter in Lebensgefahr ist oder vergewaltigt wurde?
0,0001% oder 0,0002%
Das war nicht mein Punkt.
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