Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7348Zitat von Leto_II. im Beitrag #7347Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7345Zitat von Leto_II. im Beitrag #7344Es gibt eine Tat und eine Strafe dafür. Mit mildernden Umständen verhöhnt man m. M. n. jene, die unter gleichen Umständen keine Straftaten begehen.
...Mein Bauch sagt das auch, nur kennen weder mein Bauch noch mein Kopf alle Umstände.
Damit bringst Du eine Straftat auf das Niveau einer Ordnungswidrigkeit, Hans.
Sehe ich nicht so. Jeder Täter muss die Chance haben, schon vorher zu wissen, was ihn für eine Tat erwartet. Nur das finde ich gerecht.
Denn: Zuerst hängt es vom Geschick des Verteidigers ab, wie glaubhaft er die "Umstände" präsentiert, dann von der Tageslaune des Richters (und evtl. seiner Beisitzer) wie er sie wertet.
Gerade durch diese Hintertürchen der "mildernden Umstände" und ihrer völligen Unberechenbarkeit sind wir sogar unter dem Niveau einer Ordnungswidrigkeit, nicht wegen einer von vornherein festgelegten Strafe.
Wer besser lügt, hat bessere Chancen, wer ein besserer Schauspieler ist, der auch. Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.
Am besten gefällt mir, wenn ich manchmal lese: Der Täter war zerknirscht und zeigte sich reuig, was sich strafmildernd auswirkte. Er entschuldigte sich beim Opfer.
Alles vom Verteidiger aufgesetzt, manchmal sogar von ihm vorgelesen. Was der Täter wirklich dachte, und ob er schon die nächste Straftat plant, kann niemand wissen. Da wird ein Strafprozess zum Strafenlotto.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Bei einer Provokation durch das Opfer sehe ich das auch anders. Das muss m. M. n. natürlich eingerechnet werden.
h
Wenn ein Täter glaubhaft Reue zeigt, ist das doch wohl besser, als wenn er soziopathisch über seine Schuld hinweggeht.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #7351
...Wenn ein Täter glaubhaft Reue zeigt, ist das doch wohl besser, als wenn er soziopathisch über seine Schuld hinweggeht.
"Glaubhaft Reue zeigt...". Das kann leider niemand feststellen, ob er das tut. Niemand! Und ein einzelner Mensch soll das beurteilen? Nein, ein Gerichtsurteil auf dieser Ratespielbasis ist ungerecht.
Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7352Zitat von Leto_II. im Beitrag #7351
...Wenn ein Täter glaubhaft Reue zeigt, ist das doch wohl besser, als wenn er soziopathisch über seine Schuld hinweggeht.
"Glaubhaft Reue zeigt...". Das kann leider niemand feststellen, ob er das tut. Niemand! Und ein einzelner Mensch soll das beurteilen? Nein, ein Gerichtsurteil auf dieser Ratespielbasis ist ungerecht.
Es kann sich keine feststellen, dass er es nicht tut, " In dubio pro reo."
Zitat von Leto_II. im Beitrag #7353Genau dieses Prinzip wird verletzt, weil man es einem anderen vielleicht nicht abnimmt, weil er es nicht so überzeugend rüberbringt, er es aber dennoch ernst meint.Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7352Zitat von Leto_II. im Beitrag #7351
...Wenn ein Täter glaubhaft Reue zeigt, ist das doch wohl besser, als wenn er soziopathisch über seine Schuld hinweggeht.
"Glaubhaft Reue zeigt...". Das kann leider niemand feststellen, ob er das tut. Niemand! Und ein einzelner Mensch soll das beurteilen? Nein, ein Gerichtsurteil auf dieser Ratespielbasis ist ungerecht.
Es kann sich keine feststellen, dass er es nicht tut, " In dubio pro reo."
Daher ist ein einheitliches Strafmaß für eine bestimmte Tat noch das gerechteste.
Und "In dubio pro reo" bezieht sich vor allem auf die Stichhaltigkeit der vorliegenden Beweise zur Tat, nicht auf schauspielerisches Talent.
Öffentliche Reuebekundung ist ein sozialer Akt, keine psychologische Frage. Ihr könntet euch ruhig mal mit Japan beschäftigen, wo Reue und Bitte um Verzeihung eine zentrale sozialhygyienische (ok, furchtbares Wort) Funktion hat.
Zitat von Corto im Beitrag #7355
Öffentliche Reuebekundung ist ein sozialer Akt, keine psychologische Frage. Ihr könntet euch ruhig mal mit Japan beschäftigen, wo Reue und Bitte um Verzeihung eine zentrale sozialhygyienische (ok, furchtbares Wort) Funktion hat.
Auch wenn die Reuebekundung schon rituelle Formen annimmt, so ist sie niemals auf Echtheit überprüfbar.
Selbst wo sie in solchem Maße zelebriert wird wie in Japan, ist nicht einmal das Schwert im eigenen Bauch ein sicherer Nachweis für Reue. Harakiri wird oft genug den Angehörigen zuliebe oder aus purer Eitelkeit begangen.
Zitat von Corto im Beitrag #7355Nun leben wir aber nicht in Japan. Unsere Traditionen sind christlich, und die Reue mag zwar auch eine "sozialhygienische" Funktion besitzen, muss aber ehrlich sein, um Vergebung zu finden. Sogar Leto schreibt von "glaubhaft", wobei eine reine Bekundung meinen Ansprüchen nicht genügen würde. Und es gibt Fälle, in denen das "in dubio pro reo" nicht gelten sollte, sondern das "dura lex, sed lex".
Öffentliche Reuebekundung ist ein sozialer Akt, keine psychologische Frage. Ihr könntet euch ruhig mal mit Japan beschäftigen, wo Reue und Bitte um Verzeihung eine zentrale sozialhygyienische (ok, furchtbares Wort) Funktion hat.
Zitat von Maga-neu im Beitrag #7357Zitat von Corto im Beitrag #7355Nun leben wir aber nicht in Japan. Unsere Traditionen sind christlich, und die Reue mag zwar auch eine "sozialhygienische" Funktion besitzen, muss aber ehrlich sein, um Vergebung zu finden. Sogar Leto schreibt von "glaubhaft", wobei eine reine Bekundung meinen Ansprüchen nicht genügen würde. Und es gibt Fälle, in denen das "in dubio pro reo" nicht gelten sollte, sondern das "dura lex, sed lex".
Öffentliche Reuebekundung ist ein sozialer Akt, keine psychologische Frage. Ihr könntet euch ruhig mal mit Japan beschäftigen, wo Reue und Bitte um Verzeihung eine zentrale sozialhygyienische (ok, furchtbares Wort) Funktion hat.
Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359Zitat von Maga-neu im Beitrag #7357Zitat von Corto im Beitrag #7355Nun leben wir aber nicht in Japan. Unsere Traditionen sind christlich, und die Reue mag zwar auch eine "sozialhygienische" Funktion besitzen, muss aber ehrlich sein, um Vergebung zu finden. Sogar Leto schreibt von "glaubhaft", wobei eine reine Bekundung meinen Ansprüchen nicht genügen würde. Und es gibt Fälle, in denen das "in dubio pro reo" nicht gelten sollte, sondern das "dura lex, sed lex".
Öffentliche Reuebekundung ist ein sozialer Akt, keine psychologische Frage. Ihr könntet euch ruhig mal mit Japan beschäftigen, wo Reue und Bitte um Verzeihung eine zentrale sozialhygyienische (ok, furchtbares Wort) Funktion hat.
Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Zitat von Willie im Beitrag #7360Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359
...Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Hier muss §21 angewendet werden.
Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7361Zitat von Willie im Beitrag #7360Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359
...Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Hier muss §21 angewendet werden.
Hiesse er Berlusconi oder waere er euer 'Fuehrer im Geiste' trumski...
Zitat von Willie im Beitrag #7360Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359Zitat von Maga-neu im Beitrag #7357Zitat von Corto im Beitrag #7355Nun leben wir aber nicht in Japan. Unsere Traditionen sind christlich, und die Reue mag zwar auch eine "sozialhygienische" Funktion besitzen, muss aber ehrlich sein, um Vergebung zu finden. Sogar Leto schreibt von "glaubhaft", wobei eine reine Bekundung meinen Ansprüchen nicht genügen würde. Und es gibt Fälle, in denen das "in dubio pro reo" nicht gelten sollte, sondern das "dura lex, sed lex".
Öffentliche Reuebekundung ist ein sozialer Akt, keine psychologische Frage. Ihr könntet euch ruhig mal mit Japan beschäftigen, wo Reue und Bitte um Verzeihung eine zentrale sozialhygyienische (ok, furchtbares Wort) Funktion hat.
Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Das wäre halt nur sachlich falsch...
https://www.bild.de/regional/leipzig/lei...79042.bild.html
Dieses Arschloch muss man leider behalten, das andere liesse sich nach Verbüssung der Starfe halt entfernen.
Zitat von Willie im Beitrag #7362Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7361Zitat von Willie im Beitrag #7360Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359
...Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Hier muss §21 angewendet werden.
Hiesse er Berlusconi oder waere er euer 'Fuehrer im Geiste' trumski...
Berlusconi hatte eine 17-Jährige, hier geht es um ein Kind. Da unterscheidet auch der hiesige Gesetzgeber.
@Maga
Aber a propos christliches Abendland: wie halten Sie es mit mea culpa?
Japan ist dennoch ein interessanter Fall: die einzige reiche, moderne Industrienation, die ganz ohne Multikulti, Werte-Relativismus, Offene-Gesellschaft-Dünnschiss und Gender-Schwachsinn auskommt, sich sogar eine tief verankerte Spiritualität und einen robusten Traditionoalismus bewahrt hat.
Nebenbei vielleicht die Industrienation mit der weltweit höchsten sozialen Kohäsion (vor den Briten, dem anderen Inselvolk :)
Zitat von Leto_II. im Beitrag #7364Zitat von Willie im Beitrag #7362Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7361Zitat von Willie im Beitrag #7360Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359
...Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Hier muss §21 angewendet werden.
Hiesse er Berlusconi oder waere er euer 'Fuehrer im Geiste' trumski...
Berlusconi hatte eine 17-Jährige, hier geht es um ein Kind. Da unterscheidet auch der hiesige Gesetzgeber.
Ja das ist dann natuerlich ganz was anderes. Siebzehnjaehrige koennen ja keine Kinder mehr sein. (kotz -und Sarkasmus aus) Warum aber dann die Gesetze?
Underage ist underage -nach dem Gesetz.
"....Und es gibt Fälle, in denen das "in dubio pro reo" nicht gelten sollte, sondern das "dura lex, sed lex". " habe ich eben von einem der ganz strammen Verteter gelesen.
Offensichtlich gilt das nicht fuer alle "...who like women as much as I do, and who -like his friend Epstein- many of them are on the younger side...." so trumski
Des geliebten Fuehrer Trumski's "Meisterleistung" war immerhin ein 13 jaehrige ...
Zitat von Willie im Beitrag #7366Wann hörst du auf, smear campaigning gegen Andersdenkende zu betreiben? Auf das abstruse Hitler-Gedöns will ich gar nicht eingehen. Was Trump angeht, stehen Beweise für die Schuld wohl aus. Oder hast du Beweise? Was Berlusconi angeht, so habe ich ihn nie gewählt, aber die 17-jährige Marokkanerin hätte äußerlich auch als 22-Jährige durchgehen können.Zitat von Leto_II. im Beitrag #7364Zitat von Willie im Beitrag #7362Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7361Zitat von Willie im Beitrag #7360Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359
...Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Hier muss §21 angewendet werden.
Hiesse er Berlusconi oder waere er euer 'Fuehrer im Geiste' trumski...
Berlusconi hatte eine 17-Jährige, hier geht es um ein Kind. Da unterscheidet auch der hiesige Gesetzgeber.
Ja das ist dann natuerlich ganz was anderes. Siebzehnjaehrige koennen ja keine Kinder mehr sein. (kotz udn Sarkasmus aus) Warum aber dann die Gesetze?
Underage ist underage -nach dem Gesetz.
"....Und es gibt Fälle, in denen das "in dubio pro reo" nicht gelten sollte, sondern das "dura lex, sed lex". " habe ich eben von einem der ganz strammen Verteter gelesen.
Offensichtlich gilt das nicht fuer alle "...who like women as much as I do, and who -like his friend Epstein- many of them are on the younger side...." so trumski
Des geliebten Fuehrer Trumski's "Meisterleistung" war immerhin ein 13 jaehrige ...
https://www.google.de/search?q=ruby+ruba...=VeMFR-jwYl3bCM:
Die Dummheit Berlusconis war die absurde Behauptung, er habe sie für die Enkelin von Präsident Mubarak von Ägypten gehalten.
Ich habe mir die Tage wieder mal den Film "A time to kill..." mit Matt McConaughey, Samuel Jackson, Sandra Bullock, Ashley Judd usw. reingezogen.
Ist von 1997. Kennen die meisten in Deutschland sicherlich.
Die Geschichte spielt in Mississippi.
Wo es darum geht dass zwei weisse junge Maenner im angesoffenen Kopf ein schwarzes Maedchen von 10 oder 11 Jahren erst vergewaltigten, dann schwer misshandelten und anschliessend von einer Bruecke in einen Fluss schmissen. Das Kind ueberlebte knapp.
Der schwarze Sheriff locht die beiden ein. Als es zum ersten hearing im Gericht kommt, stuermt der Vater des Maedchens aus einem Seiteneingang mit einem Sturmgewehr und schiesst die beiden tot.
Nun wird er eingelocht und es nun geht um sein Leben.
Der Film zeigt ganz gut die unterschiedlichen Emotionen, die im Spiel sind, wenn es um einen "von uns" oder einen "von denen" geht.
https://www.youtube.com/watch?v=cE2v4jTL1Kg
Hier ein Trailer vom Schlusspladoyer der Verteidigung.
https://www.youtube.com/watch?v=4lnRK8QpC14
Zitat von Maga-neu im Beitrag #7367Zitat von Willie im Beitrag #7366Wann hörst du auf, smear campaigning gegen Andersdenkende zu betreiben? Auf das abstruse Hitler-Gedöns will ich gar nicht eingehen. Was Trump angeht, stehen Beweise für die Schuld wohl aus. Oder hast du Beweise? Was Berlusconi angeht, so habe ich ihn nie gewählt, aber die 17-jährige Marokkanerin hätte äußerlich auch als 22-Jährige durchgehen können.Zitat von Leto_II. im Beitrag #7364Zitat von Willie im Beitrag #7362Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7361Zitat von Willie im Beitrag #7360Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359
...Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Hier muss §21 angewendet werden.
Hiesse er Berlusconi oder waere er euer 'Fuehrer im Geiste' trumski...
Berlusconi hatte eine 17-Jährige, hier geht es um ein Kind. Da unterscheidet auch der hiesige Gesetzgeber.
Ja das ist dann natuerlich ganz was anderes. Siebzehnjaehrige koennen ja keine Kinder mehr sein. (kotz udn Sarkasmus aus) Warum aber dann die Gesetze?
Underage ist underage -nach dem Gesetz.
"....Und es gibt Fälle, in denen das "in dubio pro reo" nicht gelten sollte, sondern das "dura lex, sed lex". " habe ich eben von einem der ganz strammen Verteter gelesen.
Offensichtlich gilt das nicht fuer alle "...who like women as much as I do, and who -like his friend Epstein- many of them are on the younger side...." so trumski
Des geliebten Fuehrer Trumski's "Meisterleistung" war immerhin ein 13 jaehrige ...
https://www.google.de/search?q=ruby+ruba...=VeMFR-jwYl3bCM:
Die Dummheit Berlusconis war die absurde Behauptung, er habe sie für die Enkelin von Präsident Mubarak von Ägypten gehalten.
Einen schoenen Tag ebenfalls. Hier regnet's im Moment.
Zitat von Willie im Beitrag #7370Hier scheint die Sonne. Wie wäre es mit einer Entschuldigung für "Hitler"? Als strammer Vertreter würde ich übrigens nicht über den Vorschlag von Leto hinausgehen. Da ich auf Sicherungsverwahrung verzichte (und ihn nach Verbüßung der Strafe abschieben würde), läge ich wahrscheinlich sogar darunter.Zitat von Maga-neu im Beitrag #7367Zitat von Willie im Beitrag #7366Wann hörst du auf, smear campaigning gegen Andersdenkende zu betreiben? Auf das abstruse Hitler-Gedöns will ich gar nicht eingehen. Was Trump angeht, stehen Beweise für die Schuld wohl aus. Oder hast du Beweise? Was Berlusconi angeht, so habe ich ihn nie gewählt, aber die 17-jährige Marokkanerin hätte äußerlich auch als 22-Jährige durchgehen können.Zitat von Leto_II. im Beitrag #7364Zitat von Willie im Beitrag #7362Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7361Zitat von Willie im Beitrag #7360Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359
...Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Hier muss §21 angewendet werden.
Hiesse er Berlusconi oder waere er euer 'Fuehrer im Geiste' trumski...
Berlusconi hatte eine 17-Jährige, hier geht es um ein Kind. Da unterscheidet auch der hiesige Gesetzgeber.
Ja das ist dann natuerlich ganz was anderes. Siebzehnjaehrige koennen ja keine Kinder mehr sein. (kotz udn Sarkasmus aus) Warum aber dann die Gesetze?
Underage ist underage -nach dem Gesetz.
"....Und es gibt Fälle, in denen das "in dubio pro reo" nicht gelten sollte, sondern das "dura lex, sed lex". " habe ich eben von einem der ganz strammen Verteter gelesen.
Offensichtlich gilt das nicht fuer alle "...who like women as much as I do, and who -like his friend Epstein- many of them are on the younger side...." so trumski
Des geliebten Fuehrer Trumski's "Meisterleistung" war immerhin ein 13 jaehrige ...
https://www.google.de/search?q=ruby+ruba...=VeMFR-jwYl3bCM:
Die Dummheit Berlusconis war die absurde Behauptung, er habe sie für die Enkelin von Präsident Mubarak von Ägypten gehalten.
Einen schoenen Tag ebenfalls. Hie regnet's im Moment.
Zitat von Maga-neu im Beitrag #7371Zitat von Willie im Beitrag #7370Hier scheint die Sonne. Wie wäre es mit einer Entschuldigung für "Hitler"? Als strammer Vertreter würde ich übrigens nicht über den Vorschlag von Leto hinausgehen. Da ich auf Sicherungsverwahrung verzichte (und ihn nach Verbüßung der Strafe abschieben würde), läge ich wahrscheinlich sogar darunter.Zitat von Maga-neu im Beitrag #7367Zitat von Willie im Beitrag #7366Wann hörst du auf, smear campaigning gegen Andersdenkende zu betreiben? Auf das abstruse Hitler-Gedöns will ich gar nicht eingehen. Was Trump angeht, stehen Beweise für die Schuld wohl aus. Oder hast du Beweise? Was Berlusconi angeht, so habe ich ihn nie gewählt, aber die 17-jährige Marokkanerin hätte äußerlich auch als 22-Jährige durchgehen können.Zitat von Leto_II. im Beitrag #7364Zitat von Willie im Beitrag #7362Zitat von Hans Bergman im Beitrag #7361Zitat von Willie im Beitrag #7360Zitat von Leto_II. im Beitrag #7359
...Dieser Fall ist letztlich nicht sonderlich geeignet Rechtsstaatsprinzipien zu diskutieren, abgesehen von schwerer Geisteskrankheit wird sich kaum etwas entlastendes finden lassen. Ich hätte auch nichts gegen Höchststrafe und anschließender Sicherheitsverwaltung, hier natürlich auch Ausweisung. Es gibt halt keine eigene StPO für Kinderficker.
Stimmt genau.
Teil des Geschwurbels ist ja nichts anderes als lediglich andere Formulierungen fuer "... damals beim Hitler haette es ...." zu benutzen.
Hier muss §21 angewendet werden.
Hiesse er Berlusconi oder waere er euer 'Fuehrer im Geiste' trumski...
Berlusconi hatte eine 17-Jährige, hier geht es um ein Kind. Da unterscheidet auch der hiesige Gesetzgeber.
Ja das ist dann natuerlich ganz was anderes. Siebzehnjaehrige koennen ja keine Kinder mehr sein. (kotz udn Sarkasmus aus) Warum aber dann die Gesetze?
Underage ist underage -nach dem Gesetz.
"....Und es gibt Fälle, in denen das "in dubio pro reo" nicht gelten sollte, sondern das "dura lex, sed lex". " habe ich eben von einem der ganz strammen Verteter gelesen.
Offensichtlich gilt das nicht fuer alle "...who like women as much as I do, and who -like his friend Epstein- many of them are on the younger side...." so trumski
Des geliebten Fuehrer Trumski's "Meisterleistung" war immerhin ein 13 jaehrige ...
https://www.google.de/search?q=ruby+ruba...=VeMFR-jwYl3bCM:
Die Dummheit Berlusconis war die absurde Behauptung, er habe sie für die Enkelin von Präsident Mubarak von Ägypten gehalten.
Einen schoenen Tag ebenfalls. Hie regnet's im Moment.
😂
Zitat von Willie im Beitrag #7369Kenne ich; kein schlechter Film (aber auch kein herausragender). Meine Sympathien lagen bei dem Vater - und es ist mir völlig schnuppe, ob er weiß oder schwarz ist.
Ich habe mir die Tage wieder mal den Film "A time to kill..." mit Matt McConaughey, Samuel Jackson, Sandra Bullock, Ashley Judd usw. reingezogen.
Ist von 1997. Kennen die meisten in Deutschland sicherlich.
Die Geschichte spielt in Mississippi.
Wo es darum geht dass zwei weisse junge Maenner im angesoffenen Kopf ein schwarzes Maedchen von 10 oder 11 Jahren erst vergewaltigten, dann schwer misshandelten und anschliessend von einer Bruecke in einen Fluss schmissen. Das Kind ueberlebte knapp.
Der schwarze Sheriff locht die beiden ein. Als es zum ersten hearing im Gericht kommt, stuermt der Vater des Maedchens aus einem Seiteneingang mit einem Sturmgewehr und schiesst die beiden tot.
Nun wird er eingelocht und es nun geht um sein Leben.
Der Film zeigt ganz gut die unterschiedlichen Emotion, dei im Spiel sind, wenn es um einen "von uns" oder einen "von denen" geht.
https://www.youtube.com/watch?v=cE2v4jTL1Kg
Hier ein Trailer vom Schlusspladoyer der Verteidigung.
https://www.youtube.com/watch?v=4lnRK8QpC14
Zitat von Corto im Beitrag #7365Japan ist ein interessanter Fall; was die Kohäsion angeht, haben die Japaner eben eine klügere Politik als die Briten betrieben (es gibt in Japan keine Städte, in den man glauben könnte, man befinde sich in Karatschi oder Lahore). Dank ihrer Technologie werden sie wohl auch den Alterungs- und Schrumpfungsprozess ihrer Gesellschaft bewältigen.
@Maga
Aber a propos christliches Abendland: wie halten Sie es mit mea culpa?
Japan ist dennoch ein interessanter Fall: die einzige reiche, moderne Industrienation, die ganz ohne Multikulti, Werte-Relativismus, Offene-Gesellschaft-Dünnschiss und Gender-Schwachsinn auskommt, sich sogar eine tief verankerte Spiritualität und einen robusten Traditionoalismus bewahrt hat.
Nebenbei vielleicht die Industrienation mit der weltweit höchsten sozialen Kohäsion (vor den Briten, dem anderen Inselvolk :)
Mea culpa - ja, vor Gott, der allein sehen kann, ob der Mensch ehrlich bereut oder nicht. Ansonsten als ritualisierte Form im Gottesdient als "confiteor Deo omnipotenti", sozusagen als gemeinschaftlicher Akt der Gemeinde. Bei dem "mea culpa" im Gerichtssaal bin ich skeptisch...
Zitat von Willie im Beitrag #7369Wie würde eigentlich ein Film beurteilt, in dem die Rollen vertauscht wären: Ein Weißer, der in einem Gerichtssaal in Chicago oder New York die zwei schwarzen jungen Männer erschießt, die seine Tochter misshandelten und von einer Brücke stießen?
Ich habe mir die Tage wieder mal den Film "A time to kill..." mit Matt McConaughey, Samuel Jackson, Sandra Bullock, Ashley Judd usw. reingezogen.
Ist von 1997. Kennen die meisten in Deutschland sicherlich.
Die Geschichte spielt in Mississippi.
Wo es darum geht dass zwei weisse junge Maenner im angesoffenen Kopf ein schwarzes Maedchen von 10 oder 11 Jahren erst vergewaltigten, dann schwer misshandelten und anschliessend von einer Bruecke in einen Fluss schmissen. Das Kind ueberlebte knapp.
Der schwarze Sheriff locht die beiden ein. Als es zum ersten hearing im Gericht kommt, stuermt der Vater des Maedchens aus einem Seiteneingang mit einem Sturmgewehr und schiesst die beiden tot.
Nun wird er eingelocht und es nun geht um sein Leben.
Der Film zeigt ganz gut die unterschiedlichen Emotion, dei im Spiel sind, wenn es um einen "von uns" oder einen "von denen" geht.
https://www.youtube.com/watch?v=cE2v4jTL1Kg
Hier ein Trailer vom Schlusspladoyer der Verteidigung.
https://www.youtube.com/watch?v=4lnRK8QpC14
Lass mich raten? Vielleicht als rassistisch?
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