___
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem jüngsten Urteil die Prioritäten in der Vaterschaft neu geregelt. Es stellt die Rechte "gefühlter" Väter über die der leiblichen.
...
Soweit ich weiss gibt es einige (echte) Väter hier im Forum. Was haltet ihr von diesem Urteil.
Gerne auch andere Themen rund um Vaterschaft, Selbstverständnis, Rollenbilder etc.
Zitat:
"Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg [...] hat Klagen von biologischen Vätern abgewiesen, die sich in eine funktionierende Familie als neue rechtliche Väter hineindrängen wollten. Der Gerichtshof stand im Ruf, Blutsbande wichtiger zu nehmen als soziale Bande. Hätte er das im Urteil so gesagt, hätte das deutsche Familienrecht neu geschrieben werden müssen. Es ist gut, dass das nicht sein muss."
http://www.sueddeutsche.de/politik/vater...-kind-1.1316159
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 09:29von Leto_II. • | 27.808 Beiträge
Zitat von: Swann
23.03.2012 08:23 #110743
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Der Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem jüngsten Urteil die Prioritäten in der Vaterschaft neu geregelt. Es stellt die Rechte "gefühlter" Väter über die der leiblichen.
...
Soweit ich weiss gibt es einige (echte) Väter hier im Forum. Was haltet ihr von diesem Urteil.
Gerne auch andere Themen rund um Vaterschaft, Selbstverständnis, Rollenbilder etc.
Zitat:
"Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg [...] hat Klagen von biologischen Vätern abgewiesen, die sich in eine funktionierende Familie als neue rechtliche Väter hineindrängen wollten. Der Gerichtshof stand im Ruf, Blutsbande wichtiger zu nehmen als soziale Bande. Hätte er das im Urteil so gesagt, hätte das deutsche Familienrecht neu geschrieben werden müssen. Es ist gut, dass das nicht sein muss."
http://www.sueddeutsche.de/politik/vater...-kind-1.1316159
Das Urteil stellt das Kindswohl über die Selbstverwirklichung, ist also richtig.
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 09:31von Landegaard • | 21.048 Beiträge
Zitat von: Swann
23.03.2012 08:23 #110743
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Der Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem jüngsten Urteil die Prioritäten in der Vaterschaft neu geregelt. Es stellt die Rechte "gefühlter" Väter über die der leiblichen.
...
Soweit ich weiss gibt es einige (echte) Väter hier im Forum. Was haltet ihr von diesem Urteil.
Gerne auch andere Themen rund um Vaterschaft, Selbstverständnis, Rollenbilder etc.
Zitat:
"Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg [...] hat Klagen von biologischen Vätern abgewiesen, die sich in eine funktionierende Familie als neue rechtliche Väter hineindrängen wollten. Der Gerichtshof stand im Ruf, Blutsbande wichtiger zu nehmen als soziale Bande. Hätte er das im Urteil so gesagt, hätte das deutsche Familienrecht neu geschrieben werden müssen. Es ist gut, dass das nicht sein muss."
http://www.sueddeutsche.de/politik/vater...-kind-1.1316159
Schwierig. An dem Umstand, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ändert das eigentlich nichts, schafft aber für nichtbiologische Väter, die diese Rolle offensichtlich lange wahrgenommen haben, eine mindestens gleichberechtigte Rechtssicherheit.
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 09:38von Leto_II. • | 27.808 Beiträge
Zitat von: Landegaard
23.03.2012 09:31 #110760
Schwierig. An dem Umstand, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ändert das eigentlich nichts, schafft aber für nichtbiologische Väter, die diese Rolle offensichtlich lange wahrgenommen haben, eine mindestens gleichberechtigte Rechtssicherheit.
Rechtssicherheit ist gut, der Ehemann ist auch für das Kuckuckskind unterhaltspflichtig, das ist sicher... :)
Zitat von: Leto_II.
23.03.2012 09:29 #110758
Das Urteil stellt das Kindswohl über die Selbstverwirklichung, ist also richtig.
Wer kennt schon das Kindswohl von innen ?
M.E. stellt das Urteil v.a. die Selbstverwirklichung der Mutter (neuer Partner, neues Glück) an oberste Stelle.
Nur mal zum Nachdenken: wäre eine analoge "Entrechtung" der leiblichen Mutter genauso denkbar, wenn der Vater das Sorgerecht innehat und sich neu verbändelt?
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 09:45von nahal • | 24.451 Beiträge
Zitat von: Landegaard
23.03.2012 09:31 #110760
Schwierig. An dem Umstand, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ändert das eigentlich nichts, schafft aber für nichtbiologische Väter, die diese Rolle offensichtlich lange wahrgenommen haben, eine mindestens gleichberechtigte Rechtssicherheit.
Sehr schwierig und problematisch.
Im Grundsatz halte ich das Urteil für richtig, es ist eine Abwägung zwischen dem Wohl des Kindes und das Recht des biologischen Vaters.
Dass diese Abwägung grundsätzlich zu Gunsten des Wohl des Kindes geht ist richtig.
Das Problem sehe ich aber im Vorfeld:
Rechtlich ist die Gleichstellung der Rechte Mutter-Vater verbrieft, es bleibt aber in der täglichen Rechtsrealität ein fast unerfüllbares Recht.
Die Mutter wird immer noch bei der Sorgerechtentscheidung bevorzugt, dass der vater das Sorgerecht erhält ist immer noch die Ausnahme und die Hürden sind fast unüberwindlich.
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 09:48von nahal • | 24.451 Beiträge
Zitat von: Swann
23.03.2012 09:45 #110767
Wer kennt schon das Kindswohl von innen ?
M.E. stellt das Urteil v.a. die Selbstverwirklichung der Mutter (neuer Partner, neues Glück) an oberste Stelle.
Nur mal zum Nachdenken: wäre eine analoge "Entrechtung" der leiblichen Mutter genauso denkbar, wenn der Vater das Sorgerecht innehat und sich neu verbändelt?
Gleichzeitig geschrieben, das Gleiche gemeint.
Zitat von: nahal
23.03.2012 09:45 #110768
Die Mutter wird immer noch bei der Sorgerechtentscheidung bevorzugt, dass der vater das Sorgerecht erhält ist immer noch die Ausnahme und die Hürden sind fast unüberwindlich.
Exakt. Im Grunde erwächst damit jeder Mutter nun die Möglichkeit, die leibliche Vaterschaft Schritt für Schritt zu unterwandern (Scheidungsrecht, Sorgerechtsanspruch, neuer Partner, Übetragung der Vaterschaftsrechte auf den neuen).
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 10:02von FrieFie • | 9.092 Beiträge
Zitat von: Swann
23.03.2012 09:50 #110771
Exakt. Im Grunde erwächst damit jeder Mutter nun die Möglichkeit, die leibliche Vaterschaft Schritt für Schritt zu unterwandern (Scheidungsrecht, Sorgerechtsanspruch, neuer Partner, Übetragung der Vaterschaftsrechte auf den neuen).
Bloss dass Vaterschaftsrechte nicht so mirnichtsdirnichts auf den neuen Partner übertragen werden können. Dazu müsste es eine Adoption geben, und der müsste der bisherige Vater zustimmen.
Das Gesetz stellt sicher, dass ein Kind nicht Väter wechseln muss wie seine Mutter eventuell Lebenspartner, sondern der einmal anerkannte Vater immer Vater bleibt ... ausser bei Adoption. Die Frage des Sorgerechtes ist eine andere.
Zitat von: FrieFie
23.03.2012 10:02 #110775
Bloss dass Vaterschaftsrechte nicht so mirnichtsdirnichts auf den neuen Partner übertragen werden können. Dazu müsste es eine Adoption geben, und der müsste der bisherige Vater zustimmen.
Das Gesetz stellt sicher, dass ein Kind nicht Väter wechseln muss wie seine Mutter eventuell Lebenspartner, sondern der einmal anerkannte Vater immer Vater bleibt ... ausser bei Adoption. Die Frage des Sorgerechtes ist eine andere.
Grundsätzlich gibt es wohl zwei exemplarische Fälle (Zitat SPON):
1)
Im ersten Fall hatte der in Berlin lebende Kläger ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf. Der heute 41-Jährige zog vor Gericht. Ein Gutachter stellte fest, dass er der leibliche Vater ist. Doch die deutschen Richter wiesen die Klage ab: Es bestehe eine "sozial-familiäre Beziehung" zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Äußere Störungen sollten im Interesse des Kindes vermieden werden.
2)
Im zweiten Fall hatte ein ebenfalls 41 Jahre alter Mann aus Willich in Nordrhein-Westfalen geklagt. Er war mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie eine Tochter. Mehr als ein Jahr später erklärte sich ihr neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden. Auch hier lehnten die deutschen Gerichte die Klage ab. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe der Kläger auch kein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,822984,00.html
Im ersten Fall kann man durchaus eine Stärkung des Familienverbandes erkennen, was vermutlich meistens im primären Kindesinteresse liegen dürfte (wobei das meist später aufkommende Bedürfnis eines Menschen, seine Abstammung zu kennen, nicht zu vernachlässigen ist).
Im zweiten Fall jedoch handelt es sich klar um Privilegierung der Wünsche der Mutter gegenüber den Ansprüchen des Vaters auf Anerkennung und Erfüllung seiner Vaterschaft, und zwar gegen dessen erklärten Willen.
Zitat von: Swann
23.03.2012 09:45 #110767
Wer kennt schon das Kindswohl von innen ?
M.E. stellt das Urteil v.a. die Selbstverwirklichung der Mutter (neuer Partner, neues Glück) an oberste Stelle.
Nur mal zum Nachdenken: wäre eine analoge "Entrechtung" der leiblichen Mutter genauso denkbar, wenn der Vater das Sorgerecht innehat und sich neu verbändelt?
Genau meine Meinung .
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 10:54von FrieFie • | 9.092 Beiträge
Zitat von: Swann
23.03.2012 10:40 #110786
2)
Im zweiten Fall hatte ein ebenfalls 41 Jahre alter Mann aus Willich in Nordrhein-Westfalen geklagt. Er war mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie eine Tochter. Mehr als ein Jahr später erklärte sich ihr neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden. Auch hier lehnten die deutschen Gerichte die Klage ab. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe der Kläger auch kein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,822984,00.html
Im ersten Fall kann man durchaus eine Stärkung des Familienverbandes erkennen, was vermutlich meistens im primären Kindesinteresse liegen dürfte (wobei das meist später aufkommende Bedürfnis eines Menschen, seine Abstammung zu kennen, nicht zu vernachlässigen ist).
Im zweiten Fall jedoch handelt es sich klar um Privilegierung der Wünsche der Mutter gegenüber den Ansprüchen des Vaters auf Anerkennung und Erfüllung seiner Vaterschaft, und zwar gegen dessen erklärten Willen.
Im zweiten Fall hatte sich der leibliche Vater aber auch anscheinend mehr als ein Jahr Zeit gelassen, seine Vaterschaft anerkennen zu lassen oder darum zu klagen.
Vielleicht sind ihm die Folgen erst zu spät bewusst geworden?
Dieser Fall ist mir zu vage beschrieben, denn die Frage wäre für ein Gericht gewesen, wie die jeweilige Beziehung des Kindes zu den Vätern war ... bevor die Vaterschaft von dem einen anerkannt wurde. Danach zu klagen, ist natürlich aussichtslos.
Zitat von: FrieFie
23.03.2012 10:54 #110791
Im zweiten Fall hatte sich der leibliche Vater aber auch anscheinend mehr als ein Jahr Zeit gelassen, seine Vaterschaft anerkennen zu lassen oder darum zu klagen.
Vielleicht sind ihm die Folgen erst zu spät bewusst geworden?
Dieser Fall ist mir zu vage beschrieben, denn die Frage wäre für ein Gericht gewesen, wie die jeweilige Beziehung des Kindes zu den Vätern war ... bevor die Vaterschaft von dem einen anerkannt wurde. Danach zu klagen, ist natürlich aussichtslos.
Schauen Sie, echte Vaterschaft ist nach einer wie auch immer gearteten Zeitspanne nicht einfach juristsich "verwirkt".
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 11:04von FrieFie • | 9.092 Beiträge
Zitat von: Swann
23.03.2012 10:58 #110793
Schauen Sie, echte Vaterschaft ist nach einer wie auch immer gearteten Zeitspanne nicht einfach juristsich "verwirkt".
Echte Vaterschaft wäre für mich, wenn den Vater sich von Anfang an zu dem Kind bekennt, und sich nicht erst über ein Jahr später einfallen lässt, dass er der echte Vater sein möchte.
Wie gesagt, der Fall ist zu vage beschrieben.
Angesichts der Menge von unehelichen Kindern würde man die Kinder einem Horror aussetzen, wenn jederzeit ein leiblicher Vater auftauchen und seine Vaterschaft einklagen könnte. Wo will man die Grenze ziehen? "Vaterschaft unter Vorbehalt, bis es sich der Erzeuger überlegt hat" funktioniert nicht.
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 11:08von Landegaard • | 21.048 Beiträge
Zitat von: nahal
23.03.2012 09:45 #110768
Sehr schwierig und problematisch.
Im Grundsatz halte ich das Urteil für richtig, es ist eine Abwägung zwischen dem Wohl des Kindes und das Recht des biologischen Vaters.
Dass diese Abwägung grundsätzlich zu Gunsten des Wohl des Kindes geht ist richtig.
Das Problem sehe ich aber im Vorfeld:
Rechtlich ist die Gleichstellung der Rechte Mutter-Vater verbrieft, es bleibt aber in der täglichen Rechtsrealität ein fast unerfüllbares Recht.
Die Mutter wird immer noch bei der Sorgerechtentscheidung bevorzugt, dass der vater das Sorgerecht erhält ist immer noch die Ausnahme und die Hürden sind fast unüberwindlich.
Da haben Sie einen guten Punkt angesprochen, wo ich schwierigkeiten ebenfalls sehe. Mir sind ausreichend Fälle bekannt, da bleiben die Kinder automatisch bei Muttern (Vater geht ja arbeiten) und dann fängt Mutter an, die Kinder dem Vater bewusst zu entfremden. Die Tricks sind ja bekannt: Da sind die Kinder halt an fast allen Wochendenen krank, wenn sie zu Vater sollen. Junge Kinder können überhaupt nicht anders, als sich dann auf Mutters Seite stellen.
In solchen Fällen ist das Urteil doppelt schlimm, weil dem Vater dann auch endgültig die Möglichkeit genommen wird, seine Rolle einzufordern, wenn die Kinder älter und damit in der Lage sind, Vater selbst neutral zu beurteilen.
Deswegen sagte ich, eine Einzelfallbetrachtung wird durch das Urteil nicht überflüssig werden.
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 11:08von Leto_II. • | 27.808 Beiträge
Zitat von: Swann
23.03.2012 09:45 #110767
Wer kennt schon das Kindswohl von innen ?
M.E. stellt das Urteil v.a. die Selbstverwirklichung der Mutter (neuer Partner, neues Glück) an oberste Stelle.
Nur mal zum Nachdenken: wäre eine analoge "Entrechtung" der leiblichen Mutter genauso denkbar, wenn der Vater das Sorgerecht innehat und sich neu verbändelt?
Das Urteil setzt eine funktionierende Familie voraus, in anderer Konstellation ist das dann auch anders zu sehen.
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 11:09von Landegaard • | 21.048 Beiträge
Zitat von: FrieFie
23.03.2012 11:04 #110795
Echte Vaterschaft wäre für mich, wenn den Vater sich von Anfang an zu dem Kind bekennt, und sich nicht erst über ein Jahr später einfallen lässt, dass er der echte Vater sein möchte.
Ob eine Vaterschaft echt ist oder nicht, dafür gibt es ein bestimmtes Kriterium. Und dieses lässt sich auch problemlos überprüfen. Alles andere ist subjektive Interpretation.
Zitat von: FrieFie
23.03.2012 11:04 #110795
Wie gesagt, der Fall ist zu vage beschrieben.
zugegeben...
Zitat von: FrieFie
23.03.2012 11:04 #110795
Angesichts der Menge von unehelichen Kindern würde man die Kinder einem Horror aussetzen, wenn jederzeit ein leiblicher Vater auftauchen und seine Vaterschaft einklagen könnte.
Auch das wäre ein feiner Anlass, mal über Fragen des Kindswohls nachzudenken. Aber wer will schon seinen ganz persönlichen, individuellen Lebensentwurf in Frage stellen?
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 11:14von Leto_II. • | 27.808 Beiträge
Zitat von: Swann
23.03.2012 10:40 #110786
Grundsätzlich gibt es wohl zwei exemplarische Fälle (Zitat SPON):
1)
Im ersten Fall hatte der in Berlin lebende Kläger ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf. Der heute 41-Jährige zog vor Gericht. Ein Gutachter stellte fest, dass er der leibliche Vater ist. Doch die deutschen Richter wiesen die Klage ab: Es bestehe eine "sozial-familiäre Beziehung" zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Äußere Störungen sollten im Interesse des Kindes vermieden werden.
2)
Im zweiten Fall hatte ein ebenfalls 41 Jahre alter Mann aus Willich in Nordrhein-Westfalen geklagt. Er war mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie eine Tochter. Mehr als ein Jahr später erklärte sich ihr neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden. Auch hier lehnten die deutschen Gerichte die Klage ab. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe der Kläger auch kein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,822984,00.html
Im ersten Fall kann man durchaus eine Stärkung des Familienverbandes erkennen, was vermutlich meistens im primären Kindesinteresse liegen dürfte (wobei das meist später aufkommende Bedürfnis eines Menschen, seine Abstammung zu kennen, nicht zu vernachlässigen ist).
Im zweiten Fall jedoch handelt es sich klar um Privilegierung der Wünsche der Mutter gegenüber den Ansprüchen des Vaters auf Anerkennung und Erfüllung seiner Vaterschaft, und zwar gegen dessen erklärten Willen.
Dann hat im Fall 2 der biologische Vater mehr als ein Jahr verstreichen lassen, eine Beziehung zum Kind aufzubauen.
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 11:19von FrieFie • | 9.092 Beiträge
Zitat von:
Ob eine Vaterschaft echt ist oder nicht, dafür gibt es ein bestimmtes Kriterium. Und dieses lässt sich auch problemlos überprüfen. Alles andere ist subjektive Interpretation.
Und was bedeutet das? Ist die biologische Vaterschaft über die Beziehung zwischen Kind und Ziehvater zu stellen?
Zitat von:
Auch das wäre ein feiner Anlass, mal über Fragen des Kindswohls nachzudenken. Aber wer will schon seinen ganz persönlichen, individuellen Lebensentwurf in Frage stellen.
Ja, aber das müssen Väter und Mütter gleichermassen. Eine Mutter kann ihre Mutterschaft eben nicht leugnen oder erst nach Jahren entdecken, daher wird immer ein Ungleichgewicht bestehen.
Oder will man biologische Familien zusammenzwingen?
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 11:20von nahal • | 24.451 Beiträge
Zitat von: Landegaard
23.03.2012 11:08 #110796
Da haben Sie einen guten Punkt angesprochen, wo ich schwierigkeiten ebenfalls sehe. Mir sind ausreichend Fälle bekannt, da bleiben die Kinder automatisch bei Muttern (Vater geht ja arbeiten) und dann fängt Mutter an, die Kinder dem Vater bewusst zu entfremden. Die Tricks sind ja bekannt: Da sind die Kinder halt an fast allen Wochendenen krank, wenn sie zu Vater sollen. Junge Kinder können überhaupt nicht anders, als sich dann auf Mutters Seite stellen.
In solchen Fällen ist das Urteil doppelt schlimm, weil dem Vater dann auch endgültig die Möglichkeit genommen wird, seine Rolle einzufordern, wenn die Kinder älter und damit in der Lage sind, Vater selbst neutral zu beurteilen.
Deswegen sagte ich, eine Einzelfallbetrachtung wird durch das Urteil nicht überflüssig werden.
Es ist das immanente Problem der Rechtsprechung.
Gerade in solchen Fällen, wo es sich um menschliche Schicksale handelt, sind Grundsatzurteile problematisch.
Bei diesem Thema geht es um ein unlösbares Dilemma:
-auf der einen Seite steht der Grundsatz der geschlechtlichen Gleichbehandlung.
Durch die historische Benachteiligung der Frauen entstand (zu Recht) die Notwendigkeit einer Rechtsberichtigung, die aber immanent die vorhandenen Unterschiede (die nicht zu beseitigen sind) nicht in Rechtbegriffen fassen kann.
- dadurch erfolgte, auch wenn nicht expilzit, eine Benachteiligung der "Männerrechte"
Grundsätzlich ist das eine Art der "affirmative action".
Gutgemeinte und auch notwendige Rechtsanpassungen haben als Folge die Beschneidung von rechten der vorher bevorzugten Gruppe.
RE: Vater werden ist nicht schwer ...
in Gesellschaft 23.03.2012 11:28von FrieFie • | 9.092 Beiträge
Zitat von: nahal
23.03.2012 11:24 #110810
FrieFie:
"Und was bedeutet das? Ist die biologische Vaterschaft über die Beziehung zwischen Kind und Ziehvater zu stellen?"
Nein, aber dann auch bitte folgerichtig:
Der biologische Vater wird immer noch verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen.
Und das nur wegen der "unwichtigen Biologie".
Und das war, was ich mit den Problemen des Sorgerechts meinte, die noch ein anderes Kapitel sind.
Ist ein Kind einmal adoptiert, dann muss ein leiblicher Vater keinen Unterhalt zahlen ... oder irre ich mich?
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