Zitat von Rico im Beitrag #1078
Kennt von euch jemanden, der Corona hat oder, der jemanden kennt, der es hat?
Ich kenne auch niemanden, der getestet wurde. Die ganzen Zahlenspielereien sind also ziemlich unzuverlässig.
Manche "Erfolgsquote" könnte dadurch erreicht worden sein, dass man einfach weniger getestet hat.
@Hans Bergman
Ich kenne nur Leute, die in Qarantäne waren, weil sie kürzlich in einem sogenannten Risikogebiet waren, aber keinen tatsächlich Infizierten. Auch keiner, den ich kenne, kennt einen Infizierten. Interessant wird diese Frage, wenn man sie in überschaubar kleinen Kommunen betrachtet, wo quasi jeder jeden kennt. Der einzige formale Hinweis kam da gestern von meiner Cousine, die in einem 100 Seelendorf lebt. Es heißt, dort gebe es einen Infizierten, aber keiner weiß, wer das konkret ist. Falsche Gerüchte oder halten die Behörden die Daten geheim? Was aber keinen Sinn machen würde, da ja Menschen in Quarantäne sollten, die zuletzt Kontakt mit dem Erkrankten hatten, weshalb solche Infos im kommunalen Umfeld öffentlich sein müssten.
Resümée:
Es ist etwas faul im Staate Dänemark.
Welches Spiel wird hier gespielt?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist offensichtlich ganz einfach, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen.
Zitat von nahal im Beitrag #1103
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist offensichtlich ganz einfach, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen.
Du überliest Satz 2:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #1104Zitat von nahal im Beitrag #1103
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist offensichtlich ganz einfach, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen.
Du überliest Satz 2:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Nein, habe ich nicht übersehen.
Was ich vielleicht übersehen habe ist das Gesetz, dass dieses Recht einschränkt.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #1104Zitat von nahal im Beitrag #1103
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist offensichtlich ganz einfach, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen.
Du überliest Satz 2:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Ist denn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ich habe nichts davon gehört.
Können Bürgermeister Gesetze erlassen?
Zitat von nahal im Beitrag #1106Zitat von Leto_II. im Beitrag #1104Zitat von nahal im Beitrag #1103
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist offensichtlich ganz einfach, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen.
Du überliest Satz 2:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Nein, habe ich nicht übersehen.
Was ich vielleicht übersehen habe ist das Gesetz, dass dieses Recht einschränkt.
Das IfSG gilt es, mit Genuss zu lesen, es ist voller Generalklauseln.
@Hans: Diese bevollmächtigen tatsächlich die Kreise.
Hier ist es jedenfalls so, dass die Stadt Erlasse vom Land in Ortssatzung umsetzt.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #1108Zitat von nahal im Beitrag #1106Zitat von Leto_II. im Beitrag #1104Zitat von nahal im Beitrag #1103
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist offensichtlich ganz einfach, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen.
Du überliest Satz 2:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Nein, habe ich nicht übersehen.
Was ich vielleicht übersehen habe ist das Gesetz, dass dieses Recht einschränkt.
Das IfSG gilt es, mit Genuss zu lesen, es ist voller Generalklauseln.
@Hans: Diese bevollmächtigen tatsächlich die Kreise.
Hier ist es jedenfalls so, dass die Stadt Erlasse vom Land in Ortssatzung umsetzt.
Hast Du vielleicht die Stelle, wo Art.8 außer Kraft gesetzt wird?
Zitat von Leto_II. im Beitrag #1108
...Das IfSG gilt es, mit Genuss zu lesen, es ist voller Generalklauseln.
@Hans: Diese bevollmächtigen tatsächlich die Kreise.
Hier ist es jedenfalls so, dass die Stadt Erlasse vom Land in Ortssatzung umsetzt.
Danke. Wenn Paragraph2 wörtlich zitiert war, dann fasziniert mich natürlich auch die Formulierung "durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes".
Was ist damit gemeint? Durch bestehendes Gesetz oder neu verabschiedetes Gesetz?
Zitat von nahal im Beitrag #1109Zitat von Leto_II. im Beitrag #1108Zitat von nahal im Beitrag #1106Zitat von Leto_II. im Beitrag #1104Zitat von nahal im Beitrag #1103
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist offensichtlich ganz einfach, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen.
Du überliest Satz 2:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Nein, habe ich nicht übersehen.
Was ich vielleicht übersehen habe ist das Gesetz, dass dieses Recht einschränkt.
Das IfSG gilt es, mit Genuss zu lesen, es ist voller Generalklauseln.
@Hans: Diese bevollmächtigen tatsächlich die Kreise.
Hier ist es jedenfalls so, dass die Stadt Erlasse vom Land in Ortssatzung umsetzt.
Hast Du vielleicht die Stelle, wo Art.8 außer Kraft gesetzt wird?
Der Amtsarzt darf alles erforderliche veranlassen, eine Generalklausel. In einigen Paragraphen werden auch ausdrücklich GG-Artikel eingeschränkt.
Du musst nur mit Genuss und Verstand lesen.
Zitat von Leto_II. im Beitrag #1111Zitat von nahal im Beitrag #1109Zitat von Leto_II. im Beitrag #1108Zitat von nahal im Beitrag #1106Zitat von Leto_II. im Beitrag #1104Zitat von nahal im Beitrag #1103
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist offensichtlich ganz einfach, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen.
Du überliest Satz 2:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Nein, habe ich nicht übersehen.
Was ich vielleicht übersehen habe ist das Gesetz, dass dieses Recht einschränkt.
Das IfSG gilt es, mit Genuss zu lesen, es ist voller Generalklauseln.
@Hans: Diese bevollmächtigen tatsächlich die Kreise.
Hier ist es jedenfalls so, dass die Stadt Erlasse vom Land in Ortssatzung umsetzt.
Hast Du vielleicht die Stelle, wo Art.8 außer Kraft gesetzt wird?
Der Amtsarzt darf alles erforderliche veranlassen, eine Generalklausel. In einigen Paragraphen werden auch ausdrücklich GG-Artikel eingeschränkt.
Du musst nur mit Genuss und Verstand lesen.
Bei der Sache fehlt mir sowohl Genuss als auch Verstand.
Wenn das so ist, was ich dir glaube, ist die Verlässlichkeit der Grundrechte ein Märchen.
Zitat von Hans Bergman im Beitrag #1110Zitat von Leto_II. im Beitrag #1108
...Das IfSG gilt es, mit Genuss zu lesen, es ist voller Generalklauseln.
@Hans: Diese bevollmächtigen tatsächlich die Kreise.
Hier ist es jedenfalls so, dass die Stadt Erlasse vom Land in Ortssatzung umsetzt.
Danke. Wenn Paragraph2 wörtlich zitiert war, dann fasziniert mich natürlich auch die Formulierung "durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes".
Was ist damit gemeint? Durch bestehendes Gesetz oder neu verabschiedetes Gesetz?
Das Gesetz ist alt, es hatte bis jetzt für den Einzelnen wenig Bedeutung, kaum einer kennt es, die breite Masse kommt allenfalls mit §43 in Kontakt, wie ich damals als Feldkoch im Katastrophenschutz.
Zitat von nahal im Beitrag #1112Zitat von Leto_II. im Beitrag #1111Zitat von nahal im Beitrag #1109Zitat von Leto_II. im Beitrag #1108Zitat von nahal im Beitrag #1106Zitat von Leto_II. im Beitrag #1104Zitat von nahal im Beitrag #1103
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es ist offensichtlich ganz einfach, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen.
Du überliest Satz 2:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Nein, habe ich nicht übersehen.
Was ich vielleicht übersehen habe ist das Gesetz, dass dieses Recht einschränkt.
Das IfSG gilt es, mit Genuss zu lesen, es ist voller Generalklauseln.
@Hans: Diese bevollmächtigen tatsächlich die Kreise.
Hier ist es jedenfalls so, dass die Stadt Erlasse vom Land in Ortssatzung umsetzt.
Hast Du vielleicht die Stelle, wo Art.8 außer Kraft gesetzt wird?
Der Amtsarzt darf alles erforderliche veranlassen, eine Generalklausel. In einigen Paragraphen werden auch ausdrücklich GG-Artikel eingeschränkt.
Du musst nur mit Genuss und Verstand lesen.
Bei der Sache fehlt mir sowohl Genuss als auch Verstand.
Wenn das so ist, was ich dir glaube, ist die Verlässlichkeit der Grundrechte ein Märchen.
Das Gesetz bedarf einer ermessensfehlerfreier Auslegung, Du kannst ja klagen. Rechtssystematisch sehe ich kein Problem, fehlerhaftes Ermessen ist immer ein Problem. :)
Zitat von Leto_II. im Beitrag #1113Was? Im Grundgesetz steht, wieviel Paprika ins Gulasch muss? ;-)
...Das Gesetz ist alt, es hatte bis jetzt für den Einzelnen wenig Bedeutung, kaum einer kennt es, die breite Masse kommt allenfalls mit §43 in Kontakt, wie ich damals als Feldkoch im Katastrophenschutz.
Zitat von Maga-neu im Beitrag #1115
https://bundesdeutsche-zeitung.de/headlines/national-headlines/zentralrat-der-muslime-fuerchtet-finanzielles-aus-fuer-viele-moscheen-durch-coronakrise-bofinger-fuer-vergemeinschaftung-von-schulden-im-kampf-gegen-corona-krise-974565?fbclid=IwAR0UA7a1qBCy9X9662ou7r6v8rvxUKnNkxNlZKc_d5H-PYggjASj2F00vJU
Möchte jemand spenden?
Ebay hat mir mal einen Cent zur Verifizierung des Kontos überwiesen. Den habe ich immer noch übrig, weil als unvorhergesehene Einnahme verbucht, und den werde ich spenden!
Ich weiß nicht, ob Ihr Euch schon mal prästatistisch mit den Krankheiten und Todesursachen Eures familiären Umfelds beschäftigt habt? Die statistisch häufigste Erkrankung und Todesursache, das Herz/Kreislaufleiden gibt es in meinem familiären Umfeld überhaupt nicht, nicht in den letzten 70 Jahren, wo ich entsprechende Infos habe. Wir sind dann also eine Sippe mit einem gutem Herzen, um mit Marlies zu sprechen. Allerdings geht uns sprichwörtlich oft die Galle durch, es gibt und gab viele Erkrankungen der Verdauungsorgane und dann noch viele Kopfkrankheiten, Schlaganfälle, Demenz, Ballaballa, einen Suizid usw. Sind Gene die neue Religion?
Zitat von Rico im Beitrag #1120
Ich weiß nicht, ob Ihr Euch schon mal prästatistisch mit den Krankheiten und Todesursachen Eures familiären Umfelds beschäftigt habt? Die statistisch häufigste Erkrankung und Todesursache, das Herz/Kreislaufleiden gibt es in meinem familiären Umfeld überhaupt nicht, nicht in den letzten 70 Jahren, wo ich entsprechende Infos habe. Wir sind dann also eine Sippe mit einem gutem Herzen, um mit Marlies zu sprechen. Allerdings geht uns sprichwörtlich oft die Galle durch, es gibt und gab viele Erkrankungen der Verdauungsorgane und dann noch viele Kopfkrankheiten, Schlaganfälle, Demenz, Ballaballa, einen Suizid usw. Sind Gene die neue Religion?
Meine Meinung dazu ist klar: alles Zufall, bzw. Folgen von unterschiedlichen Lebensgewohnheiten.
Ersteres vor allen Dingen.
Ein Bekannter aus Jugendzeiten hat auf Facebook seine 15-jährige Rauchabstinenz gefeiert.
Wir hatten auch gerade ein Treffen in unserer Heimatstadt ins Auge gefasst. Dann habe ich ein paar Wochen nichts mehr von ihm gehört. Als er mir wieder antwortete, ich zündete mir gerade eine Zigarette an, da teilte er mir mit, dass ihm Lungenkrebs diagnostiziert wurde und er operiert worden war - immerhin erfolgreich.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass alle Bekannten, die nach dem Kauf eines Kleidungsstückes dieses zuallererst in die Waschmaschine geben und Obst, Gemüse und Salat vor dem Verzehr ausgiebig waschen, alle anfällig für Allergien sind.
Zitat von Rico im Beitrag #1120
Ich weiß nicht, ob Ihr Euch schon mal prästatistisch mit den Krankheiten und Todesursachen Eures familiären Umfelds beschäftigt habt? Die statistisch häufigste Erkrankung und Todesursache, das Herz/Kreislaufleiden gibt es in meinem familiären Umfeld überhaupt nicht, nicht in den letzten 70 Jahren, wo ich entsprechende Infos habe. Wir sind dann also eine Sippe mit einem gutem Herzen, um mit Marlies zu sprechen. Allerdings geht uns sprichwörtlich oft die Galle durch, es gibt und gab viele Erkrankungen der Verdauungsorgane und dann noch viele Kopfkrankheiten, Schlaganfälle, Demenz, Ballaballa, einen Suizid usw. Sind Gene die neue Religion?
Ein Schlaganfall ist ein Kreislaufleiden.
Mit einem Minimum an Anstand müsste die Hilfe zurückgewiesen werden.
Russland schickt Flugzeug mit Corona-Hilfe in die USA
09.18 Uhr: Russland hat wegen der rapiden Ausbreitung des Coronavirus in den USA Hilfe dorthin geschickt. In der Nacht sei eine Militärmaschine mit medizinischer Ausrüstung und Schutzmasken gestartet, teilte das Verteidigungsministerium in Moskau mit.
Russlands Präsident Wladimir Putin und sein US-Kollege Donald Trump hatten diese Hilfe am Montag am Telefon vereinbart. Ein Kremlsprecher hatte am Dienstagabend die Vorbereitungen für den Flug bestätigt. Er sagte, angesichts der schwierigen Lage in den USA gebe es keine Alternativen zum gemeinschaftlichen Handeln.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medi...8d-3d04ac53c314
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